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Abschaffung der Strafbefreienden Selbstanzeige geplant – nutzen Sie die Straffreiheit, solange es noch möglich ist.
100 % wirksame Selbstanzeigen
Steuerstrafrecht & Selbstanzeige — § 370 / 371 AO
Jetzt Selbstanzeige erstatten & straffrei bleiben
Wir prüfen Ihre Situation, erstellen Ihre Strafbefreiende Selbstanzeige und reichen diese bei den Finanzbehörden ein – persönlich, diskret und wirksam.
Als Steuerberater, Rechtsanwälte, Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) und Zertifizierter Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE) begleiten wir Sie während des gesamten Verfahrens, von der Berechnung der nachzuzahlenden Steuern und Zinsen bis zur Prüfung der geänderten Steuerbescheide.
Schildern Sie uns Ihre Situation
Wir melden uns kurzfristig und persönlich zurück – vertraulich und ohne automatische Meldung an Behörden, Arbeitgeber oder Dritte.
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🔒 100 % wirksame Selbstanzeigen
20+ Jahre
Gemeinsame Erfahrung im Steuerrecht & Steuerstrafrecht
Aus einer Hand
Steuerberater und Rechtsanwälte in einer Kanzlei
hochqualifiziert & spezialisiert
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA), Zertifizierter Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE)
100 % vertraulich
Verschwiegenheitspflicht nach Berufsrecht, keine Meldung an Dritte
Über uns
Seit über 20 Jahren gemeinsam im Steuerrecht und Steuerstrafrecht
Unsere Kanzlei Miesner Steuerberater+Rechtsanwälte ist auf das Steuerrecht und das Steuerstrafrecht spezialisiert. Wir beraten und vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Wir arbeiten seit über zwei Jahrzehnten gemeinsam, mit Niederlassungen in Hamburg, Bremen und Scheeßel.
Steuerberater & Rechtsanwälte
Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Zertifizierter Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE)
Das Problem
Kennen Sie das?
Steuerstrafrechtliche Themen werden selten gern angesprochen. Wenn eine dieser Situationen zutrifft, ist es Zeit für ein Gespräch – bevor sich die Lage weiter verengt.
Die Steuerfahndung stand plötzlich mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür.
In diesem Moment zählt jedes Wort, das Sie sagen – und jedes, das Sie besser nicht ohne vorherige Beratung sagen.
Das Finanzamt hat eine Betriebsprüfung angekündigt, und ich weiß nicht, was das für mich bedeutet.
Ab der Prüfungsanordnung sind die Möglichkeiten einer Selbstanzeige für den betroffenen Zeitraum deutlich eingeschränkt. Für Zeiträume außerhalb der Betriebsprüfung ist eine Selbstanzeige noch möglich.
Mein bisheriger Steuerberater kennt sich mit Steuerstrafrecht einfach nicht aus.
Viele Mandanten landen bei nicht spezialisierten Beratern und machen dadurch Fehler, die sich später nicht mehr korrigieren lassen.
Ich weiß, dass ich handeln muss, aber nicht, wo ich anfangen soll.
Genau dafür gibt es ein erstes Gespräch – ohne Verpflichtung, aber mit einer klaren Richtung danach.
Der Streit mit dem Finanzamt zieht sich hin – ich überlege, vor das Finanzgericht zu ziehen.
Bevor ein Klageverfahren angestrebt wird, lohnt es sich fast immer, eine Auseinandersetzung im Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt zu führen, welches für eine Klage ohnehin Verfahrensvoraussetzung ist.
Ich habe erhaltene Produkte, Reisen und Kooperationen nicht immer in der Steuererklärung angegeben.
Auch Sachzuwendungen wie geschenkte Produkte oder Reisen zählen als steuerpflichtige Einnahmen. Wird das später bekannt, droht ein Steuerstrafverfahren – mit einer rechtzeitigen, vollständigen Selbstanzeige lässt sich das noch abwenden.
typische Auslöser
Wie es so weit kommt
Ein Steuerstrafverfahren beginnt selten mit einer bewussten Straftat. Häufig stehen ganz alltägliche Situationen am Anfang, die erst im Nachhinein zu einem ernsten Problem werden. Diese Auslöser sehen wir in der Praxis am häufigsten:
Schwarzgeld & Bareinnahmen
Nicht versteuerte Bareinnahmen sind eine häufige Ursache für Steuerstrafverfahren und können auch Jahre später entdeckt werden.
Unrichtige oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung
Wer Einkünfte in der Steuererklärung verschweigt oder falsch angibt, riskiert den Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO.
Kapitalerträge & Konten im Ausland
Durch den automatischen Informationsaustausch (CRS) werden nicht erklärte Auslandserträge wie Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinne zunehmend von der Finanzverwaltung erkannt.
Erbschaften & Schenkungen
Nicht gemeldete Erbschaften, Schenkungen oder Auslandsvermögen können ein steuerstrafrechtliches Verfahren auslösen.
Kryptowerte
Nicht erklärte Gewinne aus Kryptowährungen geraten durch den besseren Datenzugriff der Finanzbehörden immer häufiger in den Fokus von Ermittlungen.
Vermietung über Portale wie Airbnb
Nicht erklärte Einnahmen aus Vermietungen über Online-Portale werden durch Datenmeldungen der Plattformen zunehmend aufgedeckt.
Eine angekündigte Betriebsprüfung
Mit einer Prüfungsanordnung wird eine wirksame Selbstanzeige deutlich eingeschränkt. Bei bekannten Fehlern sollte daher frühzeitig gehandelt werden.
Kontrollmitteilungen, Tippgeber & Zufallsfunde
Steuerstrafverfahren werden häufig durch Kontrollmitteilungen, Hinweise Dritter oder Zufallsfunde ausgelöst.
Ebay & Onlinemarktplätze
Nicht erklärte Gewinne aus regelmäßigen Verkäufen über Ebay, Kleinanzeigen & Co. fallen durch die automatischen Plattformmeldungen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz) zunehmend auf.
Content Creator & Streaming
Einnahmen über YouTube, Twitch, OnlyFans oder Patreon – auch aus Abos, Trinkgeldern und Sachzuwendungen – sind steuerpflichtig und werden über Plattform- und Zahlungsdaten immer häufiger aufgedeckt.
Privates Veräußerungsgeschäft
Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist oder von Wertgegenständen bleiben oft unerklärt und werden bei Prüfungen regelmäßig aufgegriffen.
Trading & Neobroker
Kursgewinne aus Aktien, Derivaten oder CFDs – gerade über ausländische Broker – unterliegen der Steuerpflicht und werden über Kontroll- und Datenmeldungen zunehmend erfasst.
Unsere Arbeitsweise
So arbeiten wir bei Miesner Steuerberater+Rechtsanwälte
Vier Grundsätze, die unsere Mandanten regelmäßig als Unterschied zu anderen Kanzleien nennen.
1
Steuerlich und rechtlich aus einer Hand
Als Steuerberater und Rechtsanwälte in einer Kanzlei vertreten wir Sie gegenüber Finanzamt und Steuerfahndung – ohne dass ein zweiter Spezialist und ein zweites Honorar nötig werden.
2
Klare Aussage statt vager Hoffnung
Verspricht ein Vorgehen keinen Erfolg, sagen wir das offen. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten, bevor Sie sich entscheiden.
3
Erreichbar, wenn es zählt
Steuerstrafrechtliche Anliegen entstehen oft kurzfristig und unter Zeitdruck. Anfragen beantworten wir zeitnah, Termine vergeben wir schnell.
4
Persönlich statt anonym
Sie sprechen direkt mit uns – seit über 20 Jahren führen wir diese Kanzlei gemeinsam. Kein Callcenter, kein wechselnder Sachbearbeiter.
67 %

67 % der Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide waren 2025 bei deutschen Finanzämtern erfolgreich. Es lohnt sich fast immer, einen Sachverhalt fachlich prüfen zu lassen, statt ihn hinzunehmen.
Leistungen
Steuerrecht und Steuerstrafrecht – hochqualifiziert und spezialisiert, alles aus einer Hand
Steuerberater · Rechtsanwälte · Fachanwalt für Steuerrecht · Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) · Zertifizierter Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE)
Wir sind nicht nur auf Selbstanzeigen spezialisiert, sondern auf das Steuerrecht und das Steuerstrafrecht insgesamt – von der Betriebsprüfung bis zum Steuerstrafverfahren. Vier Rechtsgebiete, ein Ansprechpartner.
Strafbefreiende Selbstanzeige
Als Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) verfügen wir über die erforderlichen Kompetenzen und Erfahrungen für Ihre wirksame Strafbefreiende Selbstanzeige.
Verteidigung im Steuerstrafverfahren
Als Steuerberater und Rechtsanwälte begleiten wir Sie sowohl im Steuerstrafverfahren der Steuerfahndung als auch im Besteuerungsverfahren vor dem Finanzamt.
Einspruch & Vertretung vor dem Finanzgericht
Ist das Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt gescheitert, reichen wir für Sie eine Klage beim Finanzgericht ein und begleiten Sie während des gesamten Prozesses.
Begleitung bei der Betriebsprüfung
Wir begleiten Sie ab der Prüfungsanordnung, ordnen ein, was auf Sie zukommt, und sorgen dafür, dass keine Fristen ungenutzt verstreichen – auch nicht die für eine mögliche Selbstanzeige.
Außerdem im Portfolio:
Auswählen
Ihr Einstieg
Drei Schritte zu einer klaren Einschätzung
Kein Rundumschlag, keine Verpflichtung – Sie wissen nach dem ersten Gespräch, woran Sie sind.
1
Kontaktaufnahme
Sie schildern uns Ihre Situation über das Formular oder telefonisch. Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater unserer Kanzlei meldet sich kurzfristig persönlich zurück und schlägt Ihnen die weitere Vorgehensweise vor.
2
Beratungsgespräch
Persönlich, per Video oder Telefon. Wir hören zu und ordnen Ihre Situation steuerrechtlich und strafrechtlich ein.
3
Klarer Fahrplan
Sie wissen, ob und wie eine Selbstanzeige oder ein anderes Vorgehen für Sie sinnvoll ist – und was konkret als Nächstes zu tun ist.
Peggy Miesner
Rechtsanwältin
Hans-Heinrich Miesner
Steuerberater · Rechtsanwalt
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Schwerpunkte im Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Von der Airbnb-Selbstanzeige bis zur Steuerverkürzung: Miesner Steuerberater + Rechtsanwälte begleitet Sie diskret durch steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Verfahren. Wählen Sie ein Thema, um mehr zu erfahren.
20 Themen
— HÄUFIGE FRAGEN
Antworten auf das, was die meisten zuerst fragen
1. Muss ich jetzt ins Gefängnis?
2. Was kostet eine Beratung oder eine Selbstanzeige?
3. Bleibt meine Anfrage vertraulich?
4. Ist eine Selbstanzeige noch möglich, wenn ich schon Post vom Finanzamt oder der Steuerfahndung bekommen habe?
Je länger Sie warten, desto enger wird das Zeitfenster.
Die Bundesregierung plant drastische Verschärfungen im Steuerstrafrecht. Nach einem aktuellen Aktionsplan gegen Steuer‒ und Finanzkriminalität soll es die Strafbefreiende Selbstanzeige in ihrer heutigen Form bald nicht mehr geben (Pressemitteilung Bundesministerium der Finanzen vom 16.07.2026). Nutzen Sie diese Möglichkeit der Straffreiheit, solange sie noch besteht – wir kümmern uns schnell und professionell um Ihr Anliegen.